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   BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05   

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https://dejure.org/2005,18776
BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05 (https://dejure.org/2005,18776)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2005 - VII B 6/05 (https://dejure.org/2005,18776)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - VII B 6/05 (https://dejure.org/2005,18776)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 25.06.2014 - VII B 183/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Verfahrensmängel

    Schließlich können auch die Einwendungen gegen die Streitwertfestsetzung keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen, da es sich um eine unanfechtbare Kostenentscheidung handelt (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 des Gerichtskostengesetzes, vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 VII B 6/05, nicht veröffentlicht).
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